Faire Verbraucherverträge
Sollten Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden.
Abwendungserklärung
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten unter der Hotline 03925 960-268 erfragen.
Eine Abwendungserklärung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.