Zum Hauptinhalt springen

FAQ Jahresverbrauchsabrechnung

Sie haben Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung?

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und wichtigsten Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung zusammengestellt. So haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr Antworten auf Ihre Fragen zu finden.

Begriffserklärung Strom & Erdgas

Der Preis je kWh bzw. Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) für elektrische Energie (Strom) oder thermische Energie (Erdgas). Die Höhe richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.

Der verbrauchsunabhängige Grundpreis ist der Preis für die ständige Verfügbarkeit unserer Leistungen und bildet Fixkosten für die Beschaffung sowie die Kosten für die Anschaffung, Instandhaltung, den Austausch der Messeinrichtung sowie die Rechnungserstellung ab. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.

Maßeinheit für die Arbeit von Energie. Ein Haartrockner hat z.B. eine Anschlussleistung von 1.000 Watt = 1 Kilowatt (kW). Das bedeutet: Wenn der Haartrockner eine Stunde lang eingeschaltet ist, wird eine Kilowattstunde (kWh) verbraucht. Eine Energiesparlampe mit einer Anschlussleistung von zehn Watt kann einhundert Stunden eingeschaltet sein, bis eine Kilowattstunde verbraucht ist.

Um die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen zu können, sind Zählerstände erforderlich, die wir über Ableser erfassen oder uns von den Kunden selbst mitteilen lassen, über sogenannte Selbstableserkarten, über unsere Website oder telefonisch. 

Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise der Ableser keinen Zugang zum Zähler hatte oder wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, ist der Netzbetreiber gesetzlich berechtigt, den Zählerstand zu schätzen. Dafür legen wir Ihre Vorjahresverbrauchswerte zugrunde oder, wenn diese nicht vorliegen, die Verbräuche vergleichbarer Kundengruppen.

Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 40b Abs. 1 S. 1 EnWG ) sind wir als Energielieferant verpflichtet, den Energieverbrauch über den Zeitraum von 365 Tagen abzurechnen. Weicht Ihr tatsächliches Ablesedatum vom geplanten Ablesedatum (Sollablesestichtag 31.12.) ab, so wird der Zählerstand zur Abrechnung auf das geplante Ablesedatum hoch- bzw. runtergerechnet. Aus diesem Grund kann es passieren, dass der von Ihnen gemeldete Zählerstand nicht mit dem auf der Rechnung übereinstimmt. Der mitgeteilte Zählerstand dient jedoch als Basis, um eine qualitativ bestmögliche Schätzung auf das geplante Ablesedatum vornehmen zu können.

Für die Messung der abgenommenen Elektrizität wird ein Zähler gesetzt. Bei einer hohen Energieabnahme wird ein Zusatzgerät, der Wandler, geschaltet. Entsprechend der Auslegung des Wandlers ist die gemessene Energiemenge mit einem Faktor zu multiplizieren. Die Wandlerkonstante ist der Faktor, mit dem die gemessene Energiemenge zu multiplizieren ist.

Erdgas ist ein Naturprodukt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird „thermische Gasabrechnung“ genannt. Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung des so genannten Gasfaktors:
Betriebskubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh

Erläuterung der Variablen:

  • Betriebskubikmeter
    Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.
     
  • Brennwert
    Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein biologisches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
     
  • Zustands-Zahl
    Beim Gas unterscheidet man zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, beispielsweise die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.

Abschlag

Die gezahlten Abschläge sind immer eine Teilzahlung oder eine Anzahlung für die bereits geleisteten Energielieferungen. Sie werden in die Jahresverbrauchsabrechnung einbezogen und dabei verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückzahlung. Lagen Ihre tatsächlichen Energiekosten höher als der gezahlte Abschlag, stellen wir Ihnen den nachzuzahlenden Betrag in Rechnung.

Grundsätzlich berechnen die Stadtwerke Staßfurt den Abschlag wie folgt:
Berechnung der voraussichtlichen Kosten pro Jahr (brutto):

Voraussichtlicher Jahresverbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis pro Jahr = Voraussichtliche Kosten pro Jahr 

Berechnung des monatlichen Abschlags (brutto):
Voraussichtliche Kosten pro Jahr: Abschläge pro Jahr (12) = Monatlicher Abschlag 

Der errechnete Brutto-Betrag – auf volle Euro gerundet – ergibt also Ihren monatlichen Abschlag für das neue Jahr.

Wir berechnen die Höhe Ihres Abschlags nach Ihrem Energieverbrauch. Der Verbrauch kann unterschiedlich ausfallen: Das hängt zum Beispiel vom Beginn der Belieferung ab oder vom Zeitpunkt der Abrechnung. Der Rechnungswert kann zum Beispiel abweichen, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.

Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen auf der ersten Seite der Jahresverbrauchsabrechnung mit.

 

Wir berechnen die Abschlagsbeträge mit Hilfe Ihres Vorjahresverbrauchs. Die Abschläge sind so berechnet, dass sie bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung möglichst nahe am späteren Rechnungsbetrag liegen.

Am einfachsten ist es, Ihren Abschlag über unsere Website unter https://www.stadtwerke-stassfurt.de/kundenservice/online-services/abschlag-aendern
oder telefonisch unter Telefon 03925 960-268 anzupassen oder senden Sie uns eine E-Mail an kundenservice@sw-stassfurt.de 

Die Fälligkeit des Abschlages ist immer der 1. des Monats. Ausnahme bildet der Februar der sich an die Fälligkeit der Jahresverbrauchsabrechnung anlehnt. 

Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung mit Fälligkeit erstattet.

Gerne können Sie die Zahlung auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. 

Drucken Sie einfach das Formular der Einzugsermächtigung aus bzw. des SEPA-Lastschriftmandates aus, füllen es aus und senden uns dieses unterschrieben zurück: https://www.stadtwerke-stassfurt.de/kundenservice/online-services/sepa/bankverbindung

Rechnung

Ihr Rechnungsbetrag setzt sich aus der Summe von verschiedenen Rechnungskosten zusammen. Es handelt sich dabei immer um Kosten, die Ihr Energieverbrauch verursacht hat.

Vom Rechnungsbetrag ziehen wir alle Zahlungen ab, die Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleistet haben. Diese Zahlungen sind Abschläge (= Vorauszahlungen) oder Sonderzahlungen.

Gibt es offene Forderungen – also Rechnungen aus der Vergangenheit, die noch nicht bezahlt sind – werden diese verrechnet.

Ziehen Sie vom Zählerstand neu Ihres Stromzählers den Zählerstand alt ab, ergibt sich der exakte Verbrauch. Er gilt für den genannten Abrechnungszeitraum und wird in Kilowattstunden (abgekürzt: kWh) angegeben.

Zählerstand neu – Zählerstand alt = Verbrauch in kWh

Liegt keine Meldung zu Ihrem Zählerstand vor, hat der Messstellenbetreiber nach 28 Tagen das Recht, den Stand zu schätzen. 

Der Betreiber Ihrer Messstelle prüft den gemeldeten Zählerstand. Weicht Ihr Verbrauch zu stark ab, hat der Messstellenbetreiber das Recht, Ihren Zählerstand zu schätzen.
Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 40b Abs. 1 S. 1 EnWG ) sind wir als Energielieferant verpflichtet, den Energieverbrauch über den Zeitraum von 365 Tagen abzurechnen.

Weicht das tatsächliche Ablesedatum vom geplanten Ablesedatum (Sollablesestichtag) ab, so wird der Zählerstand zur Abrechnung auf das geplante Ablesedatum hoch- bzw. runtergerechnet. Aus diesem Grund kann es passieren, dass der vom Kunden gemeldete Zählerstand nicht mit dem auf der Jahresrechnung übereinstimmt. Der mitgeteilte Zählerstand dient jedoch als Basis, um eine qualitativ bestmögliche Schätzung auf das geplante Ablesedatum vornehmen zu können.

Die Abrechnung Ihres Jahresverbrauchs kommt meist innerhalb von 6 Wochen nach der Zählerablesung. Entweder schicken wir sie per Post oder wir schicken Sie per E-Mail gemäß Vereinbarung.

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. wenn sich Preise, Umlagen oder Steuern ändern. Durch diese Abgrenzung ist gewährleistet, dass der Verbrauch dem jeweiligen Preis zugeordnet werden kann.

Um den Abschlagsbetrag für das kommende Jahr zu berechnen, wird Ihr voraussichtlicher Jahresverbrauch hochgerechnet.

Damit die Prognose (Hochrechnung) möglichst nahe am späteren Wert liegt, wird auch der Temperaturdurchschnitt der letzten 10 Jahre mit berechnet.

Neben Ihrem Verbrauchsverhalten spielt also auch das Wetter eine entscheidende Rolle. Weichen die Temperaturen des aktuellen Jahres vom Durchschnitt ab, wirkt sich das auf die Rechnung aus: Kalte Winter führen zu einer Nachzahlung, milde Winter eher zu einer Gutschrift.

Der Abschlag des Kunden wird immer für den kommenden Abrechnungszeitraum neu berechnet und kann aus verschiedenen Gründen höher ausfallen.

Zum Beispiel, wenn es eine Preisanpassung aufgrund einer Änderung der Beschaffungskosten gegeben hat. Auch das Wetter spielt eine große Rolle. Es lässt sich mit Hilfe der mittleren Temperatur in den letzten 10 Jahren voraussagen. Liegen die Temperaturen im laufenden Jahr über früheren Temperaturen, wirkt sich das meistens so aus: Kalte Winter führen zu einer Nachzahlung, milde Winter eher zu einer Gutschrift.

Damit wir Ihr Anliegen schnell und einfach bearbeiten können, denken Sie bitte daran, uns rechtzeitig zu informieren. Dies können Sie gerne per Telefon unter der Rufnummer 03925 960-268 tun oder auf unserer Seite https://www.stadtwerke-stassfurt.de/kundenservice

Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Dieser enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete und weitere Kosten.

Strom- und Gaspreisbremse

Auf Seite 1 Ihrer Rechnung wird die Entlastung als jährlicher Gesamtbetrag ausgewiesen. Der Gesamtbetrag ist in den geleisteten Zahlungen enthalten.

Die Berechnung der Preisbremse ist eine separate Berechnung, die in unserem Schreiben zu Ihren Entlastungen aus März 2023 nachvollzogen werden kann.

Es wurde ein jährlicher Entlastungsbetrag ermittelt, der auf 12 Monatsbeträge aufgeteilt wurde. Ihre Abschläge haben sich jeweils monatlich um diesen Betrag reduziert (siehe Schreiben aus März 2023).

Es wird der jeweils gültige Preis Ihres Tarifes für die Abrechnung herangezogen.

Mit dem Abschlag März (Fälligkeit 1.4.) wurden 3 Entlastungen verrechnet bzw. auf weitere Monate verteilt.

Die enthaltenden Entlastungsbeträge wurden unter Vorbehalt gezahlt.

Dieser kann auf der Homepage unter https://www.stadtwerke-stassfurt.de/kundenservice/online-services/abschlag-aendern erfolgen.

Eine Senkung des Abschlages ist nur aus wichtigem Grund möglich und in Schriftform mitzuteilen.

Mit Beschluss vom November 2023 lief die Unterstützung der Preisbremse zum 31.12.2023 aus.

24h Notfallnummer:


Bei Störungsmeldungen sind wir für Sie erreichbar unter:

03925 960-0

Kontakt


Stadtwerke Staßfurt GmbH

Athenslebener Weg 15

39418 Staßfurt

Telefon: 03925 960-0

Fax: 03925 960 292

E-Mail: info@sw-stassfurt.de

Tarifrechner


Wechseln leicht gemacht!

Sie wählen einfach den zu Ihnen passenden Tarif aus und wir kümmern uns um alles Weitere, wie u. a. um die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromanbieter.