Ersatzversorgung - Strom
Mit der Veröffentlichung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 sind die Betreiber von Verteilnetzen, gemäß § 36 Abs.1 EnWG, zur Bekanntgabe von Grund- und Ersatzversorgern verpflichtet.
Für das Verteilnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist dies der Vertrieb der Stadtwerke Staßfurt
Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV
Ergänzende Bestimmungen zur Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
Feststellung des Strom-Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ab 1. Januar 2022
Gemäß Feststellung zum 01.07.2021 ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH nach den Bestimmungen des § 36 EnWG weiterhin Grundversorger im Netzgebiet der Stromversorgung.
Bedingungen Ersatzversorgung:
Ersatzversorgung
Öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung mit Elektrizität durch die Stadtwerke Staßfurt GmbH
PREISBLATT Ab 01.01.2025
ERSATZVERSORGUNG STROM
Preisbestandteile der Ersatzversorgung für Haushalt und Letztverbraucher gemäß § 38 EnWG | Netto | Brutto*** |
Arbeitspreis ct/kWh | 35,42 | 42,15 |
Grundpreis €/Jahr* | 130,00 | 154,70 |
Kosten Messstellenbetrieb* | ||
konventionelle Messeinrichtung €/Jahr | 13,00 | 15,47 |
moderne Messeinrichtung €/Jahr | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr unter 3.000 kWh | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 3.001 - 6.000 kWh | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 6.001 - 10.000 kWh | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 10.001 - 20.000 kWh | 42,02 | 50,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 20.001 - 50.000 kWh | 75,63 | 90,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 50.001 - 100.000 kWh | 100,84 | 120,00 |
*Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung erhöht sich der Grundpreis um 24,16 € (brutto).
Bei Einsatz eines Kassierzählers erhöht sich der Grundpreis um 36,51 €/Jahr (brutto).
**Die Höhe der Entgelte des Messstellenbetriebs ist abhängig von der eingesetzten Zählertechnologie und diese gelten nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle. Bei freiwilligen Einbauten im Auftrag des Kunden gilt die Preisobergrenze nicht. Dazu kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Hinweis: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie von diesem direkt eine Rechnung. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.
***Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen, aus welchen Kostenbestandteilen sich die Nettopreise zusammensetzen1:
Preisbestandteil | Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis ohne Zähler €/Jahr 2 |
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes | 2,050 | |
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung | 1,320 | |
KWKG-Umlage | 0,277 | |
Offshore-Umlage | 0,816 | |
Aufschlag für bes. Netznutzung / §19 StromNEV-Umlage | 1,558 | |
§18 Abschaltbare Lasten-Umlage | 0,000 | |
staatliche Steuern /Umlagen/Abgaben gesamt | 6,021 | |
Netzentgelte | 11,30 | 80,00 |
Grundversorger-Anteil (Energieeinkauf, Service, Vertrieb) | 18,10 | 50,00 |
Nettopreis | 35,42 | 130,00 |
1Weitere Informationen einschließlich Definitionen zu verschiedenen Abgaben und Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztranzsparenz.de
2Der Kostenbestandteil für den Zähler ist in dem Betrag nicht berücksichtigt. Dieser ist im Entgelt für den Messstellenbetrieb ausgewiesen. Grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH mit Sitz im Athenslebener Weg 15, in 39418 Staßfurt.
PREISBLATT Ab 01.01.2024
GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG STROM_N
Preisbestandteile der Grund- und Ersatzversorgung für Haushalt und Letztverbraucher gemäß § 36 und 38 EnWG | Netto | Brutto*** |
Arbeitspreis ct/kWh | 41,14 | 48,96 |
Grundpreis €/Jahr* | 100,00 | 119,00 |
Kosten Messstellenbetrieb* | ||
konventionelle Messeinrichtung €/Jahr | 13,00 | 15,47 |
moderne Messeinrichtung €/Jahr | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr unter 3.000 kWh | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 3.001 - 6.000 kWh | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 6.001 - 10.000 kWh | 16,81 | 20,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 10.001 - 20.000 kWh | 42,02 | 50,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 20.001 - 50.000 kWh | 75,63 | 90,00 |
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 50.001 - 100.000 kWh | 100,84 | 120,00 |
*Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung erhöht sich der Grundpreis um 24,16 € (brutto).
Bei Einsatz eines Kassierzählers erhöht sich der Grundpreis um 36,51 €/Jahr (brutto).
**Die Höhe der Entgelte des Messstellenbetriebs ist abhängig von der eingesetzten Zählertechnologie und diese gelten nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle. Bei freiwilligen Einbauten im Auftrag des Kunden gilt die Preisobergrenze nicht. Dazu kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Hinweis: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie von diesem direkt eine Rechnung. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.
***Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen, aus welchen Kostenbestandteilen sich die Nettopreise zusammensetzen1:
Preisbestandteil | Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis ohne Zähler €/Jahr 2 |
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes | 2,050 | |
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung | 1,320 | |
KWKG-Umlage | 0,275 | |
Offshore-Umlage | 0,656 | |
§19 StromNEV-Umlage | 0,403 | |
§18 Abschaltbare Lasten-Umlage | 0,000 | |
staatliche Steuern /Umlagen/Abgaben gesamt | 4,704 | |
Netzentgelte vorläufig | 10,91 | 80,00 |
Grundversorger-Anteil (Energieeinkauf, Service, Vertrieb) | 25,53 | 20,00 |
Nettopreis | 41,14 | 100,00 |
1Weitere Informationen einschließlich Definitionen zu verschiedenen Abgaben und Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztranzsparenz.de
2Der Kostenbestandteil für den Zähler ist in dem Betrag nicht berücksichtigt. Dieser ist im Entgelt für den Messstellenbetrieb ausgewiesen. Grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH mit Sitz im Athenslebener Weg 15, in 39418 Staßfurt.
Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.
In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte des jeweiligen Netzbetreibers, das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Umlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV und die Umsatzsteuer enthalten.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de).