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STROM - Preisbestandteile

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen:

  1. Umlagen, Abgaben und Steuern
  2. Netzentgelte
  3. Strombeschaffung, Vertrieb und Service 

Wie setzt sich eigentlich der Strompreis 2024 zusammen? 

Die Staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern machen rund 60% aus. (Angaben anhand des Sondertarifes LieblingsStrom24, Preisstand 01.01.2024)

 

Die Zusammensetzung des Strompreises ist kompliziert!

Der Preis besteht aus drei Hauptbestandteilen.

Der Stromlieferant kann lediglich einen Teil beeinflussen:

1. Vertrieb/Beschaffung: Kosten für Stromerzeugung und -einkauf sowie Risiko- und Vertriebspauschalen des Versorgers. Diese variieren je nach Tarif.

2. Steuern und Umlagen: Umsatzsteuer, Stromsteuer und Umlagen wie Konzessions- und KWK-Abgabe, StromNEV-Umlage und Offshore-Netzumlage.

3. Netzentgelte: Kosten für Stromtransport und Messtellenbetrieb (z.B. Zählerablesung).

FAZIT: ca. 60% des Strompreises wird extern bestimmt!

Im folgenden Video erfolgt eine ausührliche Erläuterung des Strompreises:

Erklärfilm zur Strompreiszusammensetzung

Erklärung der Umlagen, Abgaben & Steuern:

Stromsteuer:
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe (KA):
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem jeweils zwischen dem Netzbetreiber und der betreffenden Gemeinde bzw. dem betreffenden Landkreis nach Maßgabe von § 2 KAV vereinbarten Konzessionsabgabensatz.

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Umlage):
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 

Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNetzentgeltverordnung (§19-Umlage): 
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage):
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 

Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmen prozentual besteuert. Der Umsatzsteuersatz bleibt unverändert bei 19%.

 

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