Fragen und Antworten (FAQ) zur Strompreisanpassung
Stand: 15.11.2024
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir senken zum 01. Januar 2025 unsere Strompreise.
Die wichtigsten Fragen zur aktuellen Preisanpassung beantworten wir Ihnen gern auf dieser Seite.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter 03925 960-268 oder im Kundencenter der Stadtwerke Staßfurt gern behilflich.
Warum passen die Stadtwerke Staßfurt die Preise an?
Das hohe Preisniveau, die starken Preisschwankungen und -spitzen an den internationalen Großhandelsmärkten nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine haben sich in den vergangenen Monaten schrittweise wieder stabilisiert. Dennoch befinden wir uns immer noch nicht auf dem Vorkriegsniveau.
Als regionaler Energiedienstleister verfolgen wir eine nachhaltige Beschaffungsstrategie für Energie. Dies bedeutet, dass wir bereits im Voraus, bis zu drei Jahre vor dem aktuellen Lieferjahr, die erforderlichen Mengen in Tranchen (Mengenscheiben) an Strom erwerben.
Wir freuen uns, unseren Kundinnen und Kunden nun eine Senkung der Strompreise ankündigen zu können und damit zu einer spürbaren finanziellen Entlastung bei den Energiekosten beizutragen.
Welche Preiskomponenten ändern sich zum 01.Januar 2025?
Der Strompreis setzt sich aus 3 Komponenten zusammen.
Kosten für Strombeschaffung / Vertrieb, Service
Regulierte Netzentgelte
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Kosten für Strombeschaffung machen ca. 40 % des Strompreises aus. Wir konnten diesen Anteil aufgrund unserer effizienten Beschaffung um 5,80 ct/kWh netto senken.
Die regulierten Netzentgelte (Anteil ca. 30 % des Strompreises) sind beim örtlichen Netzbetreiber marginal gesunken. (variiert abhängig vom örtlichen Netzbetreiber)
Die Steuern und Abgaben (Anteil ca. 30 % des Strompreises) sind in Summe Netto von 3,624 ct/kWh auf 4,701 ct/kWh gestiegen (Anstieg um 29,72 %). (Stromsteuer, KWK-Umlage, Offshore Umlage, sowie Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV Umlage)
Werde ich über die Preisanpassung informiert?
Die neuen Preise gelten ab dem 01.01.2025 (ausgenommen Kunden mit einem LieblingsStrom24). Alle Kunden erhalten Mitte November 2024 eine persönliche Mitteilung mit den genauen Informationen über die neuen Preise und deren Auswirkungen auf die individuellen Verträge.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, Ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu, aufgrund der Preisanpassung.
Werden meine monatlichen Abschlagszahlungen angepasst?
Ja, die monatlichen Abschlagszahlungen, werden nach der Jahresverbrauchsabrechnung unter der Berücksichtigung ihres neuen Verbrauches und der neuen Preise angepasst.
Ich habe aktuell das Stromprodukt LieblingsStrom24 mit Preisgarantie. Erhalte ich auch eine Preisanpassung?
Nein, sofern Sie unseren LieblingsStrom24 abgeschlossen haben, bekommen Sie keine Preisanpassung. Lediglich die neuen Netzentgelte und die neuen Umlagen werden 1:1 an Sie weitergereicht. Die neuen Preise für 2025 werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 mitgeteilt.
Kann ich zum Stichtag der Preisanpassung meinen Zählerstand ablesen und angeben?
Ja, wir bieten jeden Kunden an, seinen Energiezähler selbst abzulesen und den Zählerstand über unser Formular für Zählerstande auf unserer Webseite im Internet mitzuteilen.
Ich möchte das neue Produkt LieblingsStrom Plus abschließen mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 und die Prämie erhalten, was muss ich tun?
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie in unsere Kundencenter vorbeischauen und den Vertrag LieblingsStrom Plus abschließen. Da lohnt es sich schnell zu sein, da die Prämien nur in bestimmten Mengen vorrätig sind.
Die Eckdaten des neuen Produktes sind:
- Ökostrom
- Vertragslaufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 (Erstlaufzeit)
- Danach Verlängerung auf unbestimmte Zeit
- Kündigungsfrist 1 Monat
- eingeschränkte Planungssicherheit - Preisgarantie auf den Vertriebsanteil bis 31.12.2026 (in dieser Zeit erfolgt auf den Vertriebsteil keine Preisanpassung)
- Alle anderen Kosten wie Umlagen / Steuern / Netzentgelte werden 1:1 weiter gereicht
Welche Kunden können gleich in das neue Produkt LieblingsStrom Plus wechseln?
Im STROM:
Kunden in der Grundversorgung: Wechsel ab 01.01.2025
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom: Wechsel ab 01.01.2025
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom Clever: Wechsel ab 01.01.2025
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom24: Wechsel ab 01.01.2026