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Grundversorgung - Strom 

Mit der Veröffentlichung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 sind die Betreiber von Verteilnetzen, gemäß § 36 Abs.1 EnWG, zur Bekanntgabe von Grund- und Ersatzversorgern verpflichtet.

Für das Verteilnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist dies der Vertrieb der Stadtwerke Staßfurt

Definition Grundversorgung

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

Ergänzende Bestimmungen zur Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Feststellung des Strom-Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ab 1. Januar 2022
Gemäß Feststellung zum 01.07.2021 ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH nach den Bestimmungen des § 36 EnWG weiterhin Grundversorger im Netzgebiet der Stromversorgung.

Bedingungen Grundversorgung:

Grundversorgung

Öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität durch die Stadtwerke Staßfurt GmbH


 

PREISBLATT Ab 01.01.2025

GRUNDVERSORGUNG STROM_N

Preisbestandteile der Grundversorgung für Haushalt und Letztverbraucher gemäß § 36 EnWGNettoBrutto***
Arbeitspreis ct/kWh35,4242,15
Grundpreis €/Jahr*130,00154,70
Kosten Messstellenbetrieb*  
konventionelle Messeinrichtung €/Jahr  13,0015,47
moderne Messeinrichtung €/Jahr 16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr unter 3.000 kWh 16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 3.001 - 6.000 kWh16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 6.001 - 10.000 kWh 16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 10.001 - 20.000 kWh 42,0250,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 20.001 - 50.000 kWh75,6390,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 50.001 - 100.000 kWh 100,84

120,00

*Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung erhöht sich der Grundpreis um 24,16 € (brutto).

Bei Einsatz eines Kassierzählers erhöht sich der Grundpreis um 36,51 €/Jahr (brutto).

**Die Höhe der Entgelte des Messstellenbetriebs ist abhängig von der eingesetzten Zählertechnologie und diese gelten nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle. Bei freiwilligen Einbauten im Auftrag des Kunden gilt die Preisobergrenze nicht. Dazu kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Hinweis: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie von diesem direkt eine Rechnung. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.

***Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

 

In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen, aus welchen Kostenbestandteilen sich die Nettopreise zusammensetzen1:

PreisbestandteilArbeitspreis
ct/kWh
Grundpreis
ohne Zähler €/Jahr 2
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes 2,050 
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung 1,320 
KWKG-Umlage 0,277 
Offshore-Umlage 0,816 
§19 StromNEV-Umlage 0,417 
Aufschlag für bes. Nutzung/§18 Abschaltbare Lasten-Umlage 1,558 
staatliche Steuern /Umlagen/Abgaben gesamt 6,021 
Netzentgelte vorläufig11,3080,00
Grundversorger-Anteil (Energieeinkauf, Service, Vertrieb) 18,1050,00
Nettopreis 35,42130,00

1Weitere Informationen einschließlich Definitionen zu verschiedenen Abgaben und Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztranzsparenz.de

2Der Kostenbestandteil für den Zähler ist in dem Betrag nicht berücksichtigt. Dieser ist im Entgelt für den Messstellenbetrieb ausgewiesen. Grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH mit Sitz im Athenslebener Weg 15, in 39418 Staßfurt.

PREISBLATT Ab 01.01.2024

GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG STROM_N

Preisbestandteile der Grund- und Ersatzversorgung für Haushalt und Letztverbraucher gemäß § 36 und 38 EnWGNettoBrutto***
Arbeitspreis ct/kWh41,1448,96
Grundpreis €/Jahr*100,00119,00
Kosten Messstellenbetrieb*  
konventionelle Messeinrichtung €/Jahr  13,0015,47
moderne Messeinrichtung €/Jahr 16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr unter 3.000 kWh16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 3.001 - 6.000 kWh 16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 6.001 - 10.000 kWh 16,8120,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 10.001 - 20.000 kWh42,0250,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 20.001 - 50.000 kWh 75,6390,00
intelligente Messsysteme €/Jahr ab 50.001 - 100.000 kWh100,84120,00

*Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung erhöht sich der Grundpreis um 24,16 € (brutto).

Bei Einsatz eines Kassierzählers erhöht sich der Grundpreis um 36,51 €/Jahr (brutto).

**Die Höhe der Entgelte des Messstellenbetriebs ist abhängig von der eingesetzten Zählertechnologie und diese gelten nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaufälle. Bei freiwilligen Einbauten im Auftrag des Kunden gilt die Preisobergrenze nicht. Dazu kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Hinweis: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie von diesem direkt eine Rechnung. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.

***Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

 

In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen, aus welchen Kostenbestandteilen sich die Nettopreise zusammensetzen1:

PreisbestandteilArbeitspreis
ct/kWh
Grundpreis
ohne Zähler €/Jahr 2
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes 2,050 
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung 1,320 
KWKG-Umlage 0,275 
Offshore-Umlage 0,656 
§19 StromNEV-Umlage 0,403 
§18 Abschaltbare Lasten-Umlage 0,003 
staatliche Steuern /Umlagen/Abgaben gesamt 4,704 
Netzentgelte vorläufig10,9180,00
Grundversorger-Anteil (Energieeinkauf, Service, Vertrieb) 25,5320,00
Nettopreis 41,14100,00

1Weitere Informationen einschließlich Definitionen zu verschiedenen Abgaben und Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztranzsparenz.de

2Der Kostenbestandteil für den Zähler ist in dem Betrag nicht berücksichtigt. Dieser ist im Entgelt für den Messstellenbetrieb ausgewiesen. Grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH mit Sitz im Athenslebener Weg 15, in 39418 Staßfurt.

Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.

In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte des jeweiligen Netzbetreibers, das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Umlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV und die Umsatzsteuer enthalten.

Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de).

24h Notfallnummer:


Bei Störungsmeldungen sind wir für Sie erreichbar unter:

03925 960-0

Kontakt


Stadtwerke Staßfurt GmbH

Athenslebener Weg 15

39418 Staßfurt

Telefon: 03925 960-0

Fax: 03925 960 292

E-Mail: info@sw-stassfurt.de

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