Neues Stromprodukt LieblingsStrom SmartFlex
„Zeit, Ihre Stromkosten selbst in die Hand zu nehmen.“
Mit dem dynamischen Stromtarif können Sie von günstigen Strompreisen an der Börse profitieren, indem Sie Ihren Stromverbrauch aktiv in Zeiten niedriger Kosten verlagern.
Preisblatt Sonderprodukt Strom
außerhalb der Grundversorgung (Niederspannung)
„LieblingsStrom SmartFlex“
Netzgebiet: Stadtwerke Staßfurt GmbH
Übersicht über die Zusammensetzung des Entgelts (Stand: 01.01.2025)
Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Preisbestandteilen zusammen, die unter Ziffer 2 erläutert werden. Falls bei Vertragsschluss die für den Lieferzeitraum maßgebliche Höhe der nachfolgend aufgeführten Preisbestandteilen noch nicht bekannt ist, werden diese in der bei Vertragsschluss geltenden Höhe angegeben. Vom Kunden geschuldet werden sie in der jeweils zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe.
- Vertrieblicher Grundpreis und Arbeitspreis Energie:
Vertrieblicher Grundpreis: 20,30 €/Monat
Arbeitspreis Energie: nach Maßgabe von Ziffer 2.1 - Vertriebskostenaufschlag: 9,646 ct/kWh
- Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers Stadtwerke Staßfurt GmbH:
Grundpreis: 80,00 €/Jahr
Arbeitspreis: 11,30 ct/kWh - Entgelt für Messstellenbetrieb: 16,81 €/Jahr (intelligentes Messsystem bis 10.000 kWh/a)
- Konzessionsabgabe: 1,32 ct/kWh
- KWKG-Umlage: 0,277 ct/kWh
- § 19 StromNEV-Umlage/ Aufschlag f. besondere Netznutzung: 1,558 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage: 0,816 ct/kWh
- Wasserstoffumlage: Wird derzeit nicht eigenständig erhoben. Die Kosten, die mit der
Wasserstoffumlage ausgeglichen werden sollen, werden derzeit in die § 19 StromNEV-
Umlage (Ziffer 7) eingerechnet. - Stromsteuer: 2,05 ct/kWh
- Umsatzsteuer: zurzeit 19 %
Bei den vorstehenden Preisbestandteilen handelt es sich um Nettopreise, die vom Kunden zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe zu zahlen sind.
Entgelt
Der Kunde zahlt für den tatsächlichen Lieferumfang den Arbeitspreis Energie. Der Arbeitspreis Energie bildet sich für jede Stunde neu und ist der nachfolgend beschriebene Spotmarktpreis für Lieferungen in dieser Stunde. Ist der maßgebende Spotmarktpreis für Stromlieferungen in der jeweiligen Stunde negativ, erhält der Kunde den negativen Spotmarktpreis vergütet.
Der gemäß vorstehendem Absatz maßgebende Spotmarkpreis ist der von der EPEX SPOT SE derzeit unter der Bezeichnung „Auktion > Day-Ahead > 60min > DE-LU“ veröffentlichte, aus den Preisen der Auktionen am Vortag der Lieferung ermittelte Referenzpreis für Stromlieferungen in der jeweiligen Stunde, umgerechnet in Cent/kWh. Dieser Referenzpreis ist derzeit unter https://www.epexspot.com/en/market-data?market_area=DE-LU&trading_date=2022-09-21&delivery_date=2022-09-22&underlying_year=&modality=Auction&sub_modality=DayAhead&product=60&data_mode=graph&period= für die Lieferungen in den Stunden des jeweils gegenwärtigen Tages einzusehen.
Bitte beachten: Die Netzentgelte werden vom zuständigen Netzbetreiber jeweils zum 01. Januar eines Kalenderjahres angepasst. Auf Grund der Anpassung der Netzentgelte erfolgt eine Anpassung der Preise.
Nähere Informationen zu den oben genannten staatlichen Umlagen/Abgaben finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de).
Grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH ist die Stadtwerke Staßfurt GmbH mit Sitz im Athenslebener Weg 15, in 39418 Staßfurt.
Fragen und Antworten (FAQ) zu dynamischen Tarifen
Stand: 17.12.2024
Wesentliches Merkmal eines dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich flexibel oder eben „dynamisch“, ändert. Hierzu orientiert sich der dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich neu ermittelt und variieren beispielsweise je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an die Verbraucher weitergegeben.
Beispiel: Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 25 Cent pro kWh kostet, abends von 18:00 bis 19:00 Uhr aber 40 Cent pro kWh.
Die Preisverläufe an den Börsen finden Sie beispielsweise unter folgenden Links:
Market Data | EPEX SPOT
Börsenstrompreise | Energy-Charts
Transparency Platform (entsoe.eu)
Sie können durch dynamische Tarife ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z.B. Wallbox für E- Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben.
Darüber hinaus sind die Preise oft niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird.
Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden.
Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der dynamische Tarif stündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität (Schwankung der Preise). So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise wenn die Sonne scheint.
Es kann aber auch enorm hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist. Falls keine Verschiebung des Verbrauches von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen wird, können sehr hohe Stromrechnungen entstehen.
Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen. Darum ist es sehr wichtig, dass Sie sich des Risikos, das mit dynamischen Tarifen einhergeht, bewusst sind.
Der Preis für den an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Angebot erneuerbarer Energien beispielsweise variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne.
Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis. Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends.
Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Vertriebs-Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der die internen Verwaltungskosten abdeckt. Dazu kommen noch der Grundpreis aus den Netzentgelten und die Kosten für Messstellenbetrieb.
Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben und Umlagen, Vertriebskosten und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen jede Stunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge.
Negative Strompreise sind an der Strombörse mittlerweile keine Seltenheit mehr und treten dann auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Dieser Effekt kann auftreten, wenn Stromerzeuger, wie Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen sehr viel Strom erzeugen und der Stromverbrauch gleichzeitig sehr niedrig ausfällt. Dies ist beispielsweise oft an sonnigen Feiertagen im Sommerhalbjahr der Fall, da einerseits wenig Nachfrage der Industrie besteht und andererseits viele Solaranlagen Strom produzieren.
Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss das Stromangebot kurzfristig herunter- und die Stromnachfrage hochgeregelt werden. Dies geschieht unter anderem über den Preismechanismus.
Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, wird ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat.
Ihre stündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung Ihrer Verbrauchswerte aus der Excel-Anlage zu Ihrer Abrechnung entnehmen.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
Ein intelligentes Messsystem (kurz IMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen dynamischen Tarif. Das IMSys, oft auch „Smart-Meter“ genannt, ermöglicht die stündliche Erfassung des Stromverbrauchs.
Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden.
Ein intelligentes Messsystem (IMSys), bestehend aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter-Gateway", welches dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein IMSys zwingend notwendig.
Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.
Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler
Um die Installation eines IMSys kümmert sich der zuständige lokale Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. Für das Netzgebiet Staßfurt sind die Stadtwerke Staßfurt GmbH mit Sitz im Athenslebener Weg 15, 39418 Staßfurt sowohl Messstellen- als auch Netzbetreiber. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden.
Link zum grundzuständigen Messstellenbetreiber: Messstellenbetrieb - Stadtwerke Stassfurt
Die Kosten für den Einbau eines intelligenten Messsystems sind im § 30 MsbG geregelt. Diese betragen einmalig max. 30,00 € brutto.
Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout (Markteinführung) von IMSys bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z. B. durch eine Photovoltaikanlage) ein IMSys zu verbauen.
Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein IMSys zu entscheiden. Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Kunden in der Grundversorgung: | zum 01.01.2025 |
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom: | zum 01.01.2025 |
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom Clever: | zum 01.01.2025 |
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom24: | zum 01.01.2026 |
Kunden mit Vertrag LieblingsStrom Plus: | zum 01.01.2027 |
Neukunden | zum 01.01.2025 |
Der oben genannte Tarif wird nur im Netzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH angeboten.
Jahr | |||
2022 | 2023 | 2024 | |
Minimum | -1,904 ct/kWh | -50,000 ct/kWh | -13,545 ct/kWh |
Maximum | 87,100 ct/kWh | 52,427 ct/kWh | 232,583 ct/kWh |
Durchschnitt | 23,545 ct/kWh | 9,518 ct/kWh | 7,854 ct/kWh |
Anhand der Tabelle können Sie erkennen, dass die Spotpreise stark schwanken. Grund hierfür ist die Volatilität des Marktes. Sie als Kunde können von der Volatilität profitieren, wenn Sie Ihren Verbrauch anhand niedriger Preise planen.
Andererseits bedeutet Volatilität jedoch auch, dass die Preise sehr hoch ausfallen können - wie es die Tabelle veranschaulicht.
Zusammenfassend: Wenn Sie sich für einen dynamischen Tarif entscheiden, sind Sie im „LieblingsStromSmartFlex“. Dies bedeutet, dass die Spotpreise 1 zu 1 an Sie weitergegeben werden und somit tragen Sie das alleinige Risiko des Marktes.