Haushalts- und Gewerbekunden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Ihren Hausanschluss schnell und in dem von Ihnen gewünschten Umfang erstellen zu können, benötigt die Stadtwerke Staßfurt GmbH folgende Unterlagen:
- Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (AAN)
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit dem eingezeichneten Gebäude
- Flurkartenauszug im Maßstab 1:2000
- Geschosszeichnung mit der Lage des Hausanschlussraumes
Ihr bei der Stadtwerke Staßfurt GmbH eingetragener Elektroinstallateur ist Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des Antrages gern behilflich. Er kennt die technischen Anschlussbedingungen, führt die Arbeiten entsprechend aus und zeichnet sich verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung.
Wer führt die Tiefbauarbeiten aus?
- Die Stadtwerke Staßfurt GmbH hat zur Durchführung der Tiefbauarbeiten Fachfirmen gebunden, die die Arbeiten in Ihrem Auftrag realisieren.
- Der Kunde kann in Abstimmung mit der Stadtwerke Staßfurt GmbH auf seinem eigenen (nicht öffentlichen) Gelände Eigenschachtungen durchführen.
Alle entsprechenden Fragen können Sie mit den Mitarbeitern aus dem Bereich Technik klären.
Downloads
- Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz1 MB
- Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz AAN72 KB
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV 2006165 KB
- Vertragsbedingungen für Leistungen und Lieferungen167 KB
- Erläuterung Plombenöffnungsmeldung347 KB
- Ergänzende Bedingungen62 KB
- Beispielrechnungen für Hausanschlüsse28 KB
- Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“71 KB
Sonstige Leistungen
Inbetriebsetzung und Unterbrechung
Für die Wiederinbetriebsetzung einer Anlage bzw. für einen Zählerwechsel ist die eine Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (AAN) eines eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens erforderlich. Der Antrag auf Unterbrechung kann formlos, aber schriftlich durch den Anschlussnehmer erfolgen.
Beschädigungen der Anlagen
Die Netzanschlüsse sowie Mess- und Steuereinrichtungen werden auf Kosten der Stadtwerke Staßfurt GmbH unterhalten, soweit die Unterhaltungsarbeiten nicht durch den Anschlussnehmer verursacht wurden. Kosten durch Beschädigungen werden dem Anschlussnehmer nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Plombenöffnungen
Beschädigungen an Plomben der Stadtwerke sind unverzüglich anzuzeigen. Die Verplombung darf nur durch Mitarbeiter der Stadtwerke Staßfurt erfolgen.
Preise für die Leistungen finden sie in unseren Ergänzenden Bedingungen