Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger gemäß § 36 EnWG
Als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH (Netzbetreiber) wurde nach §36 Abs.2 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 der Vertrieb der Stadtwerke Staßfurt GmbH festgestellt.
Als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH (Netzbetreiber) wurde nach §36 Abs.2 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 der Vertrieb der Stadtwerke Staßfurt GmbH festgestellt.
Als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Staßfurt GmbH (Netzbetreiber) wurde nach §36 Abs.2 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 der Vertrieb der Stadtwerke Staßfurt GmbH festgestellt.
Bedingungen Grundversorgung
Preise für Grundversorgung
Das Stromkennzeichen - der Energiemix der Stadtwerke Staßfurt GmbH:
Stromkennzeichung